Infektionsschutzkonzept für die Rad-Rundtour zum Carolinenturm am 15. August 2020

Veranstaltung, organisiert durch den Ortsteilrat Oberweimar-Ehringsdorf, i.R. der Aktion STADTRADELN

Weimar, den 15. August 2020

  1. Verantwortliche Personen
    Ines Bolle, Amt. Ortsteilbürgermeisterin
    und
    Bernhard Schreiber, STADTRADELN-Team-Captain
    Steinbrückenweg 5
    99425 Weimar
  2. Die Radtour findet unter Leitung von Bernhard Schreiber, Ortsteilrat und Team-Captain, im öffentlich zugänglichen Raum in Thüringen statt.
  3. Es wird auf die Einhaltung der Bundes-, Landes- und kommunalen Vorgaben zur Eindämmung der Verbreitung der Covid-19-Erkrankung geachtet, insbesondere der Infektionsschutzregeln nach den §§ 3 und 4 der Thüringer Corona-Eindämmungs­verordnung. Weiterhin fließt die aktuelle Allgemeinverfügung für Weimar vom 28.07.2020 ins Konzept ein – siehe https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Aktuell/presse/meldungen/2020/200729-102031-1825.pdf
  4. Der/die Radtourenleitende ist für die Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen verantwortlich.
  5. Es wird auf eine maximale Teilnehmendenzahl von 75 Personen geachtet.
  6. Alle Teilnehmenden erklären sich bereit, dass Name, Vorname und Telefonnummer auf einer Teilnehmendenliste erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden. Danach werden die Daten gelöscht/vernichtet.
    • Datenschutz (Bezeichnungen von Artikeln sind solche der DSGVO)
      Im Rahmen des Infektionsschutzkonzeptes erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten. Die Erhebung dieser personenenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 (b) bzw. (f) zur Einhaltung bundes- und landesweiten Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Soweit davon Gesundheitsdaten betroffen sind, erfolgt die Verbreitung im öffentlichen Interesse im Bereich Gesundheit gem. Art. 9 Abs. 2 (i). […] Soweit von dort angefordert, werden Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu den beschriebenen Zwecken weitergeleitet.
    • Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: siehe Punkt 1 dieses Infektionsschutzkonzeptes.
      Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkungen der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Beschwerde (Art. 77), Einwilligungen jederzeit zu widerrufen, ohne dass durch den Widerruf die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. (aus: LSB-Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Vereinssports in Thüringen, Fassung vom 13.05.2020)
  7. Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen nach RKI und BZgA sind einzuhalten:
    • a) Mindestabstand von mindestens 1,50m (2,00m).
      b) Einhaltung der Nies- und Hustenetikette.
      c) Mitführen einer MNB oder eines MNS, bei Unterschreiten des Mindestabstandes wird dieser getragen – vonseiten des Ortsteilrates werden zusätzliche MNS-Masken vorrätig mitgeführt.
      d) Einmaltaschentücher werden nur einmalig verwendet und dann verworfen – vonseiten des Ortsteilrates werden Papiertaschentücher vorrätig mitgeführt.
      e) Kein Händeschütteln – vonseiten des Ortsteilrates wird Hände-Desinfektionsmittel mitgeführt.
      f) Personen, die zu Risikogruppen gehören, werden besonders geschützt.
    • g) Die Teilnahme wird nicht gestattet für:
      i. Personen mit Covid-19-spezifischen Symptomen oder Erkältungssymptomen.
      ii. Reiserückkehrende aus Risikogebieten gemäß RKI-Angaben.
      iii. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an Covid-19-erkrankten Person hatten.
      iv. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer aus einem als Risikogebiet eingestuften reiserückkehrenden Person hatten.

Für den Ortsteilrat:
Ines Bolle , Amt. Ortsteilbürgermeisterin
Bernhard Schreiber, Ortsteilrat und Team-Captain

[Als PDF laden]