Straßen- und Gehwegreinigung

Bei den aktuell jahreszeitlich bedingten Witterungsverhältnissen bittet der Ortsteilrat dringend alle Anwohner, Ihrer Schneeräumpflicht zur Vorbeugung von Unfällen dauerhaft nachzukommen.
Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Weimar gilt die Schneeräumpflicht:
§7 (8) …an Werktagen von 06:00 bis 20:00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.
Wir hoffen auf Ihre aktive Mitarbeit. Im Sinne des Umweltschutzes bitten wir dringend darum, dass die Satzung besonders in Bezug auf das Benutzten von SALZ eingehalten wird!

Die aktuelle Straßenreinigungsordnung finden Sie hier.