So fühlen sich unsere Vögel bei uns wohl
Ob Hecken, alte Bäume oder Nisthilfen: sie locken Vögel in den eigenen Garten. Was man für ein vogelfreundliches Quartier beachten sollte und wie man den gefiederten Gesellen zum Brüten beste Bedingungen schaffen kann, hat der NABU auf seiner Website unter www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/tiere/voegel/ zusammengestellt.
Tipps, aber auch Hinweise zu verpflichtenden Maßnahmen, wenn ein Grundstück mit üppigem Grün an den öffentlichen Verkehrsraum grenzt, gab der Kommunalservice der Stadt Weimar Anfang Januar 2021 mit einer Pressemitteilung heraus:
Hecken und deren Pflege
Pressemitteilung, Stadt Weimar, 14.01.2021
Hecken bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Zu den häufigsten Pflegemaßnahmen zählt der Rückschnitt. Dabei sind die Interessen des Naturschutzes zwingend zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat dazu entsprechende Regelungen erlassen. So regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Hecken, Gebüsche usw. nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar (bzw. 29. Februar) zurückgeschnitten werden dürfen, um das Brutverhalten der heimischen Vögel nicht zu stören.
Wachsen die Hecken bis in den öffentlichen Verkehrsraum, behindern sie mitunter die Benutzung von Gehwegen und Straßen. Zur Gefahrenvermeidung gibt die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt eindeutige Festlegungen vor. Danach ist der öffentliche Verkehrsraum über Gehwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Meter frei zu halten.
Diese Vorgaben sind auch in Ihrem eigenen Interesse zu beachten. Bitte denken Sie also rechtzeitig vor dem 1. März an den Rückschnitt Ihrer Hecke und schneiden Sie Gehwege und Fahrbahnen frei. Dabei sollte die Hecke Ihre Grundstücksgrenze nicht überschreiten, teilt der Kommunalservice der Stadt Weimar mit.
Stadtverwaltung Weimar