Baumaßnahme ab 17. Juni: Herstellung der Durchgängigkeit an der Wehranlage Klostermühle im Stadtgebiet Weimar

Mit ersten Maßnahmen zur Absperrung der Baustelle wird ab 17. Juni 2019 begonnen. Die Grünfläche zwischen Pappelallee und Ilm wird für die Baustelleneinrichtung und als Lagerplatz genutzt und nach Abschluss der Arbeiten wieder im ursprünglichen Zustand hergerichtet. Die Ausführung der wesentlichen Bauarbeiten für den Beckenpass erfolgt von Juli bis September. Für Restarbeiten und Gehölzpflanzungen wird der Bereich am Wehr noch bis November 2019 beansprucht.

Die Gewässer Europas wurden im historischen Industriezeitalter zunehmend dahingehend umgestaltet, dass diese für die rasch wachsende industrielle Entwicklung effizient genutzt werden konnten. So wurden Gewässer begradigt, regelmäßige Sohlberäumungen durchgeführt und Wehrbauwerke zur Nutzung der Wasserkraft errichtet. Die Zielrichtung der heutigen Zeit ist jedoch eine andere. In Vorausschau der zunehmend schwindenden Biodiversität (Vielfalt an Flora und Fauna) unserer Gewässer, wurde im Jahre 2000 seitens der EU die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ins Leben gerufen. Diese beschäftigt sich im Kern damit, natürliche Gewässerverläufe und -strukturen wiederherzustellen und Querbauwerke durchgängig zu gestalten. Letzteres dient vorrangig dem Ziel, die Wanderbewegung der Fischfauna wieder zu ermöglichen.Die Wasserkraft der Ilm wurde in der Vergangenheit intensiv genutzt, wovon die zahlreichen Wehre, Mühlgräben und Mühlengebäude auch in der Stadt Weimar zeugen. Allerdings stellten bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts fast alle Mühlen den Betrieb ein. Wasserräder und Turbinen wurden ausgebaut, die Gebäude anderweitig genutzt oder abgerissen. Geblieben sind die Wehrschwellen in der Ilm, die unüberwindliche Hindernisse für die Wanderung von Fischen und aquatischen Wirbellosen darstellen.

Auf der Grundlage der EG-WRRL und des Landesprogrammes Gewässerschutz wird nun sukzessive die Durchgängigkeit der Querbauwerke in den Gewässern hergestellt, sodass die Gewässer wieder von Fischen und aquatischen Wirbellosen durchwandert werden können. Sofern sich die Bauwerke in den Gewässern erster Ordnung auf Grundstücken des Freistaates Thüringen befinden und keine Rechte Dritter mehr mit den entsprechenden Anlagen verbunden sind, ist der Freistaat Thüringen in der Pflicht, die betreffenden Querbauwerke durchgängig zu gestalten.

Das mit der EG-WRRL verbundene Ziel, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen, soll in Weimar aktuell durch die Umgestaltung der Wehranlage Klostermühle erreicht werden.Das vorhandene Wehr ist ein festes Querbauwerk mit ausgerundeter Wehrkrone. Die Anlage ist denkmalschutzrechtlich geschützt und dementsprechend zu erhalten. Zur Herstellung der Durchgängigkeit wird daneben am linken Ufer ein Raugerinne-Beckenpass hergestellt. Ein Teil der Wehrkrone ist hierfür abzubrechen. Der Raugerinne-Beckenpass ist ca. 30 m lang und 2 m breit. Er besteht aus sechs Querriegeln aus Natursteinen mit wechselseitigen Öffnungen, durch die die Fische stromauf schwimmen können. Der Beckenpass wird in Längsrichtung durch eine Stützwand aus Stahlbeton von der Ilm abgetrennt.

Mit den Leistungen für die Objektplanung und Bauüberwachung wurde das Ingenieur-büro Wolff, Leipzig, beauftragt. Die Bauarbeiten werden durch die Firma RK Landschaftsbau Dittersdorf GmbH ausgeführt.

Mit ersten Maßnahmen zur Absperrung der Baustelle wird ab 17. Juni 2019 begonnen. Die Grünfläche zwischen Pappelallee und Ilm wird für die Baustelleneinrichtung und als Lagerplatz genutzt und nach Abschluss der Arbeiten wieder im ursprünglichen Zustand hergerichtet. Die Ausführung der wesentlichen Bauarbeiten für den Beckenpass erfolgt von Juli bis September. Für Restarbeiten und Gehölzpflanzungen wird der Bereich am Wehr noch bis November 2019 beansprucht.

Das Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2014 –2020 finanziert. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen ca. 350.000 Euro.

Nach Umsetzung des Vorhabens ist ein weiterer ca. 700m langer Abschnitt der Ilm wieder durchgängig für Fische und aquatische Lebewesen auch flussaufwärts passierbar gestaltet.

Die Aufgaben des Freistaates Thüringen als Auftraggeber der benannten Maßnahme werden durch die Thüringer Landgesellschaft mbH als Geschäftsbesorger wahrgenommen. Als Ansprechpartner in der Thüringer Landge-sellschaft mbH steht Ihnen die Projektbearbei-terin Frau Ulrike Kinitz, Tel.: 0361/751930-12, E-Mail u.kinitz@thlg.de, zur Verfügung

 

Quelle: Rathauskurier Nr. 11 vom 15. Juni 2019