Biber fällen im Winter Gehölze, um die Rinde der Äste zu fressen. Dieser Verlust kann eingeschränkt werden: die Bäume bis zum Frühjahr liegenlassen (nur der übrige Stamm kann beseitigt werden)! So beugt man dem Fällen neuer Bäume vor. Wird dem Biber durch Aufräumen das Futter entzogen, ist er gezwungen, die nächsten Bäume zu fällen. Nur bei akuter Gefahr für die Verkehrssicherheit an Straßen oder Wegen muss durch Fällung oder Absetzen des Baumes eingegriffen werden. Auch dann soll der Baum vor Ort verbleiben, um weitere Schäden zu vermeiden. Viele Bäume treiben unterhalb der Nagestelle wieder aus, wodurch sich die Gehölzgürtel langfristig wieder schließen werden. [Mehr Informationen]
Bei Fragen: Untere Naturschutzbehörde, Tel. 762 923