Hast Du einen Vogel?

… und einen Garten? Dann aufgepasst: Hecken dürfen nur noch an diesem letzten Februarwochenende in größerem Umfang beschnitten werden – ab 1. März gilt laut Bundesnaturschutzgesetz: ungestörte Zeit zum Brüten und Nisten unserer Gartentiere! Wer Ärger mit Naturschützern, Nachbarn oder städtischen Ordnungshütern vermeiden will, schnappt sich spätestens jetzt seine Gartenschere oder Säge.
Hinweise und Tipps unter www.ortsteilrat-oberweimar-ehringsdorf.de/vogel/