Dass Internet-Seiten inzwischen wichtig sind, können selbst die größten Skeptiker/innen nicht bestreiten. Der Ortsteilrat nutzt zwar auch alle anderen Wege, um die Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen – und tatsächlich sagt der Praxis-Check: Die Schaukästen und die gute alte Zeitung machen hier immer noch eine gute Figur. Und wen der Rathauskurier erreicht, der kann monatlich einiges Aktuelles aus dem Ortsteil Oberweimar-Ehrhingsdorf erfahren. Doch in all den Papiermedien ist der Platz sehr begrenzt – so überstrapazieren wir im Rathauskurier regelmäßig die uns zugestandene Zeichenanzahl. Deshalb fahren wir gerne mehrgleisig und unsere Website ist das Kernstück unserer Öffentlichkeitsarbeit…
WeiterlesenArchiv für den Monat: Februar 2023
Aktuelle Infos zum Ortsteilbudget
Laut Stadtratsbeschluss erhalten alle Ortsteilräte seit dem Haushaltsjahr 2019 Jährlich Mittel für investive Maßnahmen in ihrem Ortsteil, das sog. Ortsteilbudget. Mit einem Sockelbetrag von 6000 EUR pro Ortsteil kommen jeweils gemäß der Einwohnerzahl 0,76 EUR pro Einwohner hinzu. Im Oberweimar-Ehringsdorf können so
WeiterlesenFebruar-Ortsteilsprechstunde in Oberweimar-Ehringsdorf
Pressemitteilung, Ortsteilrat Oberweimar-Ehringsdorf, 13.02.2023
Ortsteilbürgermeisterin Ines Bolle lädt am Dienstag, 14. Februar, von 17 bis 18 Uhr zu einer Sprechstunde ins Ortsteilbüro im Steinbrückenweg 5 ein. Gerne kommt sie mit Interessierten zum Thema Vereinshaus Zur Linde am Ehringsdorfer Anger ins Gespräch:
WeiterlesenPostkartengrüße aus Oberweimar-Ehringsdorf
Eine Postkarte aus Oberweimar-Ehringsdorf? Das gab’s lange nicht. Der Ortsteilrat hat ein Set mit vier Kartenmotiven produziert und gibt diese gern gegen kleine oder größere Spenden ab – zur Refinanzierung und für Projekte im Ortsteil. Geplant ist eine weitere Postkarte mit Ihren Wunschmotiven!
Abbildungen des Sets im Großformat und weitere Informationen zur Wunschpostkarte unter www.ortsteil-owe.de/postkarten
Biber im Ortsteil
Biber fällen im Winter Gehölze, um die Rinde der Äste zu fressen. Dieser Verlust kann eingeschränkt werden: die Bäume bis zum Frühjahr liegenlassen (nur der übrige Stamm kann beseitigt werden)! So beugt man dem Fällen neuer Bäume vor. Wird dem Biber durch Aufräumen das Futter entzogen, ist er gezwungen, die nächsten Bäume zu fällen. Nur bei akuter Gefahr für die Verkehrssicherheit an Straßen oder Wegen muss durch Fällung oder Absetzen des Baumes eingegriffen werden. Auch dann soll der Baum vor Ort verbleiben, um weitere Schäden zu vermeiden. Viele Bäume treiben unterhalb der Nagestelle wieder aus, wodurch sich die Gehölzgürtel langfristig wieder schließen werden. [Mehr Informationen]
Bei Fragen: Untere Naturschutzbehörde, Tel. 762 923